Urteil nach Hinterlegung: Az: 38 HL 658/26 vom 27.10.26
1463,00 Euro zugesprochen: Falschpakrer muss die geforderten Abschleppkosten zahlen zzgl. Zinsen. Zudem muss er 246,00 Euro Gerichtskosten, und 262,10 Euro für unseren Rechtsanwalt zahlen.
Urteil nach Hinterlegeung: Az.: 421 C 12153/26 vom 21.10.26
939,00 Euro gefordert und AG München hat 939,00 Euro zugesprochen
Abschleppmaßnahme aus privater Feuerwehrzufahrt. Fahrer kam hinzu und hat Polizei hinzubestellt, da er die Kosten vor Ort nicht zahlen wollte. Eine Stunde Wartezeit auf Polizei. Letztendlich Fahrzeug zum Betriebshof gebracht. Falschparker hat den geforderten Betrag von 939,00 Euro Hinterlegt. AG München urteilte, dass der hinterlegte Betrag an uns ausbezahlt werden muss zzgl. Zinsen. Falschparker muss noch Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten bezahlen.
Anerkenntnisurteil: Az.: 417 C 14366/26 vom 20.10.2026
Für Anfahrt geforderter Betrag von 396,30 Euro. Falschparkerin hat vor AG München den Betrag anerkannt um sich weitere Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu sparen.
Urteil: Az.: 461 C 10097/25 vom Sept./ 2026 Hinterlegung kam den Falschpaker teuer / 1254,65 Euro zugesprochen
Abschleppmaßnahme unter Carport. Einsatz von zwei Abschleppfahrzeugen notwendig. Geforderter Betrag für den Einsatz inkl. Standgebühr: 1263,46 Euro. Kunde hat Hinterlegt, so dass es zum Gerichtsverfahren gekommen ist. Urteilverkündung: Der Falschparker muss 1254,65 Euro an uns zahlen zzgl. 107,55 Euro. Desweiteren muss der Falschparker die Anwalts und Gerichtskosten zu 100% bezahlen. Die Differenz von circa 9,00 Euro sind nur durch einen Abrechnungsfehler in der Preisliste entstanden. Wäre die Preisliste dementsprechend angepasst gewesen, wäre uns die ganze Sume zuegesprochen worden.
