So bekommen Sie ihr Fahrzeug zurück, wenn es durch uns abgeschleppt wurde
Die Abholung der Fahrzeuge ist nur zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Dies wurde in den Abschlepprichtlinien von Bayern geregelt.
Reguläre Öffnungszeiten: |
Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
Samstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache
Für Anrufe außerhalb der Öffnungszeiten, die ausschließlich das Erfragen von Informatinen zur Abschleppmaßnahme dienen, werden mit 30,00 Euro berechnet.
Zahlung: wir aktzeptieren Barzahlung, EC-Karte und Debitkarten. KEINE KREDITKARTENZAHLUNG
BETRIEBSHOF: Aufgrund Arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen darf auf dem Betriebshof nur 1 Person zur Abholung des Fahrzeugs. Abholer muss der Halter oder die bevollmächtigte Person sein. Vollmacht: Die Vollmacht muss vom Halter ausgestellt sein mit Ausweiskopie und handschriftlicher Unterschrift. Diese kann auch vorab per Email an: |