So bekommen Sie ihr Fahrzeug zurück, wenn es durch uns abgeschleppt wurde
Die Abholung der Fahrzeuge ist nur zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Dies wurde in den Abschlepprichtlinien von Bayern geregelt.
| Reguläre Öffnungszeiten: |
| Montag - Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
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Samstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr nach telefonischer Terminabsprache Für Anrufe außerhalb der Öffnungszeiten, die ausschließlich das Erfragen von Informatinen zur Abschleppmaßnahme dienen, werden mit 40,00 Euro berechnet. Zahlung: wir aktzeptieren Barzahlung, EC-Karte.. KEINE KREDITKARTENZAHLUNG BETRIEBSHOF: Aufgrund Arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen darf auf dem Betriebshof nur 1 Person zur Abholung des Fahrzeugs. Abholer muss der Halter oder die bevollmächtigte Person sein. Vollmacht: Die Vollmacht muss vom Halter ausgestellt sein mit Ausweiskopie und handschriftlicher Unterschrift. Diese kann auch vorab per Email an: |
